Kommentierungsverfahren der zentralen Empfehlungen der Organisationsentwicklung ist abgeschlossen


Mit der Publikation des Abschlussberichts der mit der Organisationsentwicklung der documenta und Museum Fridericianum gGmbH betrauten Metrum Management GmbH im vergangenen Jahr war eine Kommentierungsmöglichkeit der fünf zentralen Empfehlungen verbunden. Vom 21. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024 war die Öffentlichkeit eingeladen, ihr Feedback digital zu erteilen.

Bei den zentralen Empfehlungen, die es zu kommentieren galt, handelt es sich um folgende:


1. Beibehaltung der Findungskommission mit Anpassungen (Seite 22) Es soll weiterhin für jede documenta Ausstellung eine Findungskommission geben, die auf Vorschlag der Geschäftsführung der documenta und Museum Fridericianum gGmbH durch den Aufsichtsrat benannt wird. Diese soll jedoch zukünftig nicht mehr mit der Governance der Ausstellung vermischt werden und der Prozess soll lediglich zwei Optimierungen erfahren: Er soll schriftlich fixiert werden und die Geschäftsführung soll sich selbst verpflichten, bei ihrem Auftrag maximale Vielfalt zu gewährleisten.


2. Entwicklung von zwei Codes of Conduct für die documenta und Museum Fridericianum gGmbH sowie die Künstlerische Leitung (Seite 24)
Im Code of Conduct der gGmbH sollen Grundwerte beschrieben werden, an denen sich sämtliches Handeln der gGmbH orientiert. Ein Fokus soll dabei sein, dass sie „sich eindeutig gegen Antisemitismus, Rassismus und sonstige Formen der Diskriminierung positioniert und ihre Einwirkungsmöglichkeiten unter Wahrung der Kunstfreiheit auch nutzen wird, um dieses Ziel zu erreichen“. Der Code of Conduct der Künstlerischen Leitung soll die Grundwerte ebendieser beschreiben und Passagen enthalten, die darstellen, wie gewährleistet wird, dass die von der Künstlerischen Leitung kuratierte Ausstellung die Menschenwürde nicht verletzt. Beide Codes of Conduct sollen als Willensbekundung auf Augenhöhe behandelt werden und dazu verpflichten, sich frühzeitig über die Codes of Conduct auszutauschen und so eventuelle Differenzen zu identifizieren bzw. potenzielle Konflikte produktiv aufzunehmen. Durch diese Konstruktion soll im Sinne des Grundgesetzes der Abwägung zwischen der Kunstfreiheit einerseits und der Pflicht der staatlichen Kulturverwaltung zur Diskriminierungsvermeidung andererseits Rechnung getragen werden.


3. Optimierung der Struktur des Aufsichtsrats und Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats (Seite 28) Die Hauptverantwortung in der Aufsicht wird grundsätzlich vom Aufsichtsrat wahrgenommen, die Rolle der Gesellschafterversammlung beschränkt sich in der Regel auf wenige zentrale Aufgaben. Außerdem soll der Aufsichtsrat auf fünf bis neun Mitglieder verkleinert werden, die (bis auf zwei) gleichermaßen von den beiden Gesellschaftern benannt werden. Der Bund erhält einen stimmberechtigten Sitz im Aufsichtsrat und bestimmt den Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirats, der ebenfalls Mitglied im Aufsichtsrat werden soll. Der einzurichtende wissenschaftliche Beirat soll aus sechs oder neun Personen aus dem künstlerisch-kuratorischen Bereich bestehen und die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat beraten.


4. Klärung der Aufgaben von Geschäftsführung und Künstlerischer Leitung (Seite 29) Die Aufgabenteilung zwischen Geschäftsführung und Künstlerischer Leitung sollte in einer Geschäftsordnung der Geschäftsführung verbindlich geregelt sein. Im Wesentlichen sollte diese Aufteilung klarstellen, dass die Geschäftsführung keine kuratorischen Aufgaben übernimmt, aber die Gesamtverantwortung bei strategischen, organisatorischen und finanziellen Themen trägt, den Schutz, der in einem Code of Conduct der gGmbH formulierten Werte verantwortet und diese im Dialog mit der Künstlerischen Leitung vertritt. Falls nötig, kann das in extremen Fällen auch dazu führen, dass die Geschäftsführung die Verantwortung hat, sich von manchen künstlerischen Inhalten zu distanzieren, ohne in diese selbst einzugreifen.


5. Einführung eines Management Boards (Seite 40) Zur Sicherstellung effektiver Führung und einer sehr guten internen Kommunikation soll anknüpfend an das neugeordnete Organigramm die Einrichtung eines Management Boards für die gGmbH eingeführt werden. Im Management Board der gGmbH sollen die Abteilungsleitungen (Heads) und Direktor*innen (Directors) sowie darüber hinaus die Geschäftsführung und die Künstlerische Leitung vertreten sein.

Eine Auswertung der Kommentare folgt.